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VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
BAföG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, § 24 Abs. 3, Abs. 4; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1
Rückforderung von Ausbildungsförderung nach abschließender Feststellung des Einkommens der Mutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- VG Augsburg, 05.02.2015 - Au 3 K 14.933
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung …
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
Hinsichtlich des Zeitmoments ist nur der Zeitraum ab Vorliegen der vollständigen Einkommensunterlagen beachtlich, da die Behörde erst ab diesem Zeitpunkt zur endgültigen Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen in der Lage ist (vgl. VG Augsburg, B.v. 5.2.2015 - Au 3 K 14.933 - juris Rn. 53).Bei einer Verzögerung kann der Auszubildende hieraus jedoch grundsätzlich keine günstigen Folgen herleiten (…vgl. Fischer in Blanke/Rothe, BAföG, Stand Mai 2018, § 24 Rn. 34.1 und 19.1; VG Augsburg, B.v. 5.2.2015 - Au 3 K 14.933 - juris Rn. 53).
Das Umstandsmoment kann sich grundsätzlich nicht aus einer bloßen Untätigkeit der Behörde nach Entgegennahme der Einkommensunterlagen ergeben (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - juris Rn. 25;… BVerwG, U.v. 8.7.1989 - 5 C 38/86 - juris Rn. 21;… U.v. 6.12.1984 - 5 C 1/83 - juris Rn. 19; VG München, U.v. 2.8.2018 - M 15 K 16.3907 - UA S. 12; VG Augsburg, B.v. 5.2.2015 - Au 3 K 14.933 - juris Rn. 51).
- BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unmittelbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - juris Rn. 25;… VG Hamburg, U.v. 2.7.1998 - 2 VG 228/98 - juris Rn. 9).Das Umstandsmoment kann sich grundsätzlich nicht aus einer bloßen Untätigkeit der Behörde nach Entgegennahme der Einkommensunterlagen ergeben (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - juris Rn. 25;… BVerwG, U.v. 8.7.1989 - 5 C 38/86 - juris Rn. 21;… U.v. 6.12.1984 - 5 C 1/83 - juris Rn. 19; VG München, U.v. 2.8.2018 - M 15 K 16.3907 - UA S. 12;… VG Augsburg, B.v. 5.2.2015 - Au 3 K 14.933 - juris Rn. 51).
- BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 38.86
Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Aufhebung - …
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
3.1 Im Rahmen von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG ist allein auf das objektive Vorhandensein berücksichtigungsfähigen Einkommens abzustellen, ohne dass Verschuldens- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte beachtlich wären oder der Behörde ein Ermessen zustünde (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1989 - 5 C 38/86 - juris Rn. 17;… VG Augsburg, U.v. 12.11.2013 - Au 3 K 12.1331 - juris Rn. 44;… S. in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage 2016, § 20 Rn. 11, 13;… Rauschenberg in Blanke/Rothe, BAföG, Stand Mai 2018, § 20 Rn. 11).Das Umstandsmoment kann sich grundsätzlich nicht aus einer bloßen Untätigkeit der Behörde nach Entgegennahme der Einkommensunterlagen ergeben (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 8.7.1989 - 5 C 38/86 - juris Rn. 21;… U.v. 6.12.1984 - 5 C 1/83 - juris Rn. 19; VG München, U.v. 2.8.2018 - M 15 K 16.3907 - UA S. 12;… VG Augsburg, B.v. 5.2.2015 - Au 3 K 14.933 - juris Rn. 51).
- VG Hamburg, 02.07.1998 - 2 VG 228/98
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber im Rahmen von § 20 BAföG keine Aufhebungsfrist normierte und die Befugnis zur Aufhebung nicht durch Verjährungsvorschriften beschränkt ist (vgl. VG Hamburg, U.v. 2.7.1998 - 2 VG 228/98 - juris Rn. 9;… S.weg in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage 2016, § 20 Rn. 14, 16), ist die Annahme einer Verwirkung nur bei Vorliegen extremer Umstände denkbar (…vgl. zum Ganzen: Rauschenberg in Blanke/Rothe, BAföG, Stand Mai 2018, § 20 Rn. 12.2).Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unmittelbarer Nachteil entstehen würde (…vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - juris Rn. 25; VG Hamburg, U.v. 2.7.1998 - 2 VG 228/98 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13
Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
Zur Annahme der Verwirkung sei es aber erforderlich, dass sich der Verpflichtete infolge seines Vertrauens, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht werde, in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet habe, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwGE 149, 211;… Rauschenberg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2018, § 20, Rn. 12.2). - VGH Bayern, 28.07.2014 - 12 ZB 13.1886
Voraussetzungen für die Verwirkung eines jugendhilferechtlichen …
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
Vielmehr bedarf es eines konkreten Verhaltens, aus dem geschlossen werden kann, dass von einem Recht kein Gebrauch gemacht werde (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 12 ZB 13.1886 - juris Rn. 15). - BVerwG, 06.12.1984 - 5 C 1.83
Aufhebung von Bewilligungsbescheiden und erneute Festsetzung von Leistungen nach …
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
Das Umstandsmoment kann sich grundsätzlich nicht aus einer bloßen Untätigkeit der Behörde nach Entgegennahme der Einkommensunterlagen ergeben (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - juris Rn. 25;… BVerwG, U.v. 8.7.1989 - 5 C 38/86 - juris Rn. 21; U.v. 6.12.1984 - 5 C 1/83 - juris Rn. 19; VG München, U.v. 2.8.2018 - M 15 K 16.3907 - UA S. 12;… VG Augsburg, B.v. 5.2.2015 - Au 3 K 14.933 - juris Rn. 51). - BVerwG, 03.04.2012 - 5 B 59.11
Rechtsgrundsätzliche Klärung des Vestoßes einer Behörde gegen den Grundsatz von …
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
Dabei setzt die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (BVerwG, B.v. 3.4.2012 - 5 B 59/11 - juris Rn. 4) ein Zeitmoment, d.h. das Verstreichen einer längeren Zeit seit der Möglichkeit zur Geltendmachung eines Rechts, sowie ein Umstandsmoment, d.h. das Hinzutreten weiterer Umstände, die die Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen, voraus. - VG Augsburg, 12.11.2013 - Au 3 K 12.1331
Ausbildungsförderung; Einkommen; Einkommenssteuerbescheid; Vorbehalt der …
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
3.1 Im Rahmen von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG ist allein auf das objektive Vorhandensein berücksichtigungsfähigen Einkommens abzustellen, ohne dass Verschuldens- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte beachtlich wären oder der Behörde ein Ermessen zustünde (…vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1989 - 5 C 38/86 - juris Rn. 17; VG Augsburg, U.v. 12.11.2013 - Au 3 K 12.1331 - juris Rn. 44;… S. in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage 2016, § 20 Rn. 11, 13;… Rauschenberg in Blanke/Rothe, BAföG, Stand Mai 2018, § 20 Rn. 11). - RG, 30.03.1885 - I 7/85
Inhaberklausel als Voraussetzung eines Inhaberpapieres
Auszug aus VG München, 06.06.2019 - M 15 K 17.686
Nach dem Urteil des OVG Hamburg vom 2. Mai 1985 (Az. OVG Bs I 7/85) solle ein Zeitablauf von fast acht Jahren für die Annahme der Verwirkung nicht ausreichen.